Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen von Brain Media Services – Inhaber Fatih Akin, handelnd unter CUSTOM8, Auf der Steig 78, 70376 Stuttgart (nachfolgend „CUSTOM8“ oder „wir“).
Teil A – Allgemeiner Teil
§ A1 Geltungsbereich, nur Unternehmer
(1) Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen CUSTOM8 und dem Kunden über Agentur- und Kreativleistungen, Produkte und Produktion, Lagerung, Konfektionierung, Versand und Fulfillment.
(2) Wir schließen Verträge ausschließlich mit Unternehmern im Sinne von § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Der Kunde bestätigt mit der Beauftragung, dass er den Vertrag in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit schließt. Verträge mit Verbrauchern schließen wir nicht.
(3) Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nicht, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen oder in Kenntnis davon leisten, es sei denn, wir stimmen ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.
(4) Diese AGB gelten in ihrer jeweils bei Vertragsschluss gültigen Fassung auch für künftige Verträge gleicher Art mit dem Kunden, ohne dass wir erneut darauf hinweisen müssen.
§ A2 Angebote, Vertragsschluss, Änderungen
(1) Unsere Angebote sind 14 Tage ab Datum verbindlich, sofern im Angebot nichts anderes steht. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde das Angebot in Textform (z. B. E-Mail, unterschriebenes PDF) annimmt oder wir eine Bestellung in Textform bestätigen.
(2) Bei Lieferungen und Versand an Dritte (z. B. Endkunden des Kunden) ist allein der Kunde unser Vertragspartner.
(3) Änderungswünsche nach Vertragsschluss (Mengen, Produkte, Design, Termine) sind ein Angebot auf Vertragsänderung. Wir können sie annehmen oder ablehnen. Mehrkosten und Verzögerungen durch Änderungen trägt der Kunde; wir nennen die Mehrkosten vor der Umsetzung.
(4) Wir dürfen Aufträge ablehnen oder aus wichtigem Grund kündigen, wenn Inhalte des Kunden rechtswidrig sind, Rechte Dritter verletzen, gewaltverherrlichend, diskriminierend oder pornografisch sind. Bereits erbrachte Leistungen und angefallene Kosten werden abgerechnet.
§ A3 Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Der Kunde liefert rechtzeitig, vollständig und im vereinbarten Format alles, was wir zur Leistung benötigen: Logos, Texte, Druckdaten, Freigaben, Empfängerdaten, Produktinformationen, Zahlungen.
(2) Der Kunde benennt eine Ansprechperson, die Entscheidungen und Freigaben verbindlich erteilen kann.
(3) Verzögert sich die Mitwirkung, verschieben sich Termine angemessen. Mehraufwand rechnen wir nach Aufwand ab (§ B3 Abs. 3). Bleibt die Mitwirkung trotz Fristsetzung aus, können wir den Vertrag nach § 643 BGB kündigen und erbrachte Leistungen sowie angefallene Kosten abrechnen.
§ A4 Preise und Steuern
(1) Alle Preise sind Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Versand, Zölle, Einfuhrabgaben, Versicherung und Verpackung sind nur enthalten, wenn das Angebot es ausdrücklich ausweist.
(2) Ändern sich nach Vertragsschluss und vor Lieferung Zölle, Einfuhrabgaben, gesetzliche Verpackungs- oder Entsorgungsentgelte oder Frachtraten bei Produkten aus dem Ausland um mehr als 5 %, dürfen wir den betroffenen Preisbestandteil in diesem Umfang anpassen, wenn die Lieferung mehr als vier Monate nach Vertragsschluss erfolgt. Senkungen geben wir in gleicher Weise weiter. Wir weisen die Änderung nach. Bei einer Erhöhung um mehr als 10 % des Gesamtpreises darf der Kunde vom noch nicht ausgeführten Teil zurücktreten; bereits bestellte Ware ist zu bezahlen.
(3) Bei Lieferungen ins Ausland gibt der Kunde seine gültige USt-IdNr. an und wirkt bei Nachweisen mit (z. B. Gelangensbestätigung, Ausfuhrnachweis). Fehlt ein Nachweis aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, stellen wir die Umsatzsteuer nachträglich in Rechnung.
§ A5 Lieferzeiten, Termine, Teilleistungen
(1) Liefer- und Fertigstellungstermine sind unverbindliche Circa-Angaben, außer wir haben sie ausdrücklich in Textform als verbindlichen Fixtermin bestätigt.
(2) Fristen beginnen erst, wenn (a) die fällige Zahlung eingegangen ist, (b) alle Freigaben erteilt sind und (c) der Kunde alle Unterlagen und Daten geliefert hat.
(3) Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem Kunden zumutbar sind. Zusätzliche Versandkosten durch von uns veranlasste Teillieferungen tragen wir.
§ A6 Höhere Gewalt und Lieferstörungen
(1) Ereignisse außerhalb unseres Einflusses verlängern Fristen um die Dauer der Störung plus eine angemessene Anlaufzeit. Dazu zählen insbesondere Naturereignisse, Krieg, Unruhen, Epidemien, Streiks, behördliche Maßnahmen, Sanktionen und Embargos, Zoll- und Hafenverzögerungen, Störungen bei Transport- und Postdienstleistern sowie Ausfälle bei unseren Lieferanten im In- und Ausland.
(2) Dauert die Störung länger als acht Wochen, dürfen beide Seiten vom nicht erfüllten Teil zurücktreten. Bereits erbrachte Leistungen und für den Kunden beschaffte Ware werden abgerechnet. Schadensersatz ist in diesen Fällen ausgeschlossen, soweit wir die Störung nicht zu vertreten haben.
(3) Selbstbelieferungsvorbehalt: Haben wir ein passendes Deckungsgeschäft abgeschlossen und werden wir ohne eigenes Verschulden von unserem Lieferanten nicht beliefert, informieren wir den Kunden unverzüglich und erstatten bereits geleistete Zahlungen für den nicht gelieferten Teil.
§ A7 Haftung
(1) Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz, bei arglistig verschwiegenen Mängeln und soweit wir eine Garantie übernommen haben.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir nur für den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
(3) In den Fällen von Absatz (2) ist die Haftung je Schadensfall auf den Nettoauftragswert des betroffenen Auftrags, höchstens auf 50.000 €, begrenzt.
(4) Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
(5) Diese Beschränkungen gelten auch für unsere Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen und Subunternehmer.
§ A8 Mängelrechte und Verjährung
(1) Der Kunde prüft gelieferte Ware, Muster, Proofs und Zwischenergebnisse unverzüglich. Offensichtliche Mängel und Transportschäden sind innerhalb von 7 Kalendertagen nach Erhalt in Textform anzuzeigen, versteckte Mängel unverzüglich nach Entdeckung. Bei Versand an Endempfänger beginnt die Frist mit Eingang der Mangelmeldung des Endempfängers beim Kunden. § 377 HGB bleibt unberührt.
(2) Bei berechtigten Mängeln leisten wir nach unserer Wahl Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Schlägt dies fehl, kann der Kunde mindern oder zurücktreten; Schadensersatz nur nach § A7.
(3) Ein Mangel an einem Teil der Lieferung berechtigt nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung, es sei denn, der Rest ist für den Kunden ohne Interesse.
(4) Mängelansprüche verjähren in 12 Monaten ab Ablieferung bzw. Abnahme. Das gilt nicht in den Fällen des § A7 Abs. (1), nicht für Bauwerke und Sachen für Bauwerke (§ 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB) und nicht für den Lieferantenregress (§ 445b BGB).
§ A9 Vertraulichkeit, Subunternehmer
(1) Beide Seiten behandeln vertrauliche Informationen der anderen Seite vertraulich, auch für drei Jahre nach Vertragsende.
(2) Wir dürfen Subunternehmer und Lieferanten im In- und Ausland einsetzen. Für personenbezogene Daten gilt der Auftragsverarbeitungsvertrag (§ D7).
Teil B – Agentur- und Kreativleistungen
§ B1 Leistungsumfang
(1) Wir erbringen Konzeption, Grafik, Design, Produktentwicklung, Stanzkonturen, Veredelungskonzepte und Projektplanung im im Angebot beschriebenen Umfang. Ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg (z. B. Kundenbindung, Umsatz) ist nicht geschuldet.
(2) Wir haben im Rahmen des Briefings Gestaltungsfreiheit. Reklamationen allein wegen des künstlerischen Geschmacks sind ausgeschlossen, solange das Briefing eingehalten ist.
§ B2 Freigabe
(1) Vor Produktion erhält der Kunde Entwürfe, Proofs oder Muster zur Freigabe. Mit der Freigabe übernimmt der Kunde die Verantwortung für die Richtigkeit von Texten, Bildern, Schreibweisen, Maßen, Farben laut Freigabe und Mengen.
(2) Für Fehler, die bei der Freigabe erkennbar waren, haften wir nicht. Das gilt nicht für Fehler, die erst nach der Freigabe im Produktionsprozess entstehen.
(3) Äußert sich der Kunde trotz Aufforderung nicht innerhalb von 10 Werktagen, ruhen die Termine. Wir können ihn erneut mit einer Frist von 5 Werktagen auffordern; danach gilt § A3 Abs. (3).
§ B3 Korrekturrunden und Mehraufwand
(1) Im Preis enthalten sind zwei Korrekturrunden je Entwurf. Eine Korrekturrunde ist eine gesammelte Rückmeldung des Kunden zu einem Entwurfsstand.
(2) Weitere Korrekturrunden, Änderungen nach Freigabe und neue Entwurfsrichtungen berechnen wir nach Aufwand mit 150 € netto je Stunde, abgerechnet im 15-Minuten-Takt.
(3) Zeichnet sich ein Mehraufwand von mehr als 2 Stunden ab, informieren wir den Kunden vorher und holen sein OK in Textform ein.
§ B4 Nutzungsrechte und Urheberrecht
(1) Mit vollständiger Zahlung räumen wir dem Kunden an den freigegebenen Endergebnissen die Nutzungsrechte ein, die für den im Angebot genannten Zweck erforderlich sind: einfach, zeitlich und räumlich unbeschränkt, für Herstellung, Vervielfältigung und Verbreitung der beauftragten Produkte sowie für Darstellung in Werbung und Kommunikation des Kunden. Ein ausschließliches Nutzungsrecht (z. B. an einem Logo oder einer Bildmarke) erhält der Kunde, wenn das Angebot es ausdrücklich vorsieht.
(2) Bis zur vollständigen Zahlung ist die Nutzung nur widerruflich gestattet.
(3) Nicht gewählte Entwürfe, Varianten, Skizzen, Konstruktions- und Stanzdaten bleiben bei uns. Offene Arbeitsdateien (z. B. AI, PSD, CAD, Laser- und CNC-Dateien) geben wir nur heraus, wenn das vereinbart ist; wir können dafür eine gesonderte Vergütung verlangen.
(4) Bearbeitungen unserer Arbeiten durch den Kunden oder Dritte sind nur für den vereinbarten Zweck zulässig.
(5) Wir dürfen als Urheber genannt werden, soweit dies branchenüblich ist (z. B. dezentes Kürzel auf Packungsbeilagen), außer der Kunde widerspricht.
§ B5 Vom Kunden gelieferte Inhalte, Markenrecht
(1) Der Kunde sichert zu, dass er an allen gelieferten Inhalten (Logos, Marken, Texte, Fotos, Personenbilder, Schriften, Druckdaten) die nötigen Rechte besitzt und deren Nutzung keine Rechte Dritter verletzt.
(2) Wir prüfen gelieferte Inhalte nicht auf Rechte Dritter, auf Marken-, Wettbewerbs- oder Heilmittelwerberecht und nicht auf Rechtschreibung. Eine Markenrecherche führen wir nur nach gesonderter Beauftragung durch, in der Regel über einen Rechtsanwalt.
(3) Werden wir wegen Inhalten, die der Kunde geliefert oder freigegeben hat, von Dritten in Anspruch genommen, stellt uns der Kunde von diesen Ansprüchen und den angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung frei, soweit er die Rechtsverletzung zu vertreten hat.
(4) Gelieferte Daten sind frei von Schadsoftware zu übermitteln. Eine Archivierung über das Projektende hinaus erfolgt nur nach Vereinbarung.
§ B6 Referenznennung
(1) Wir dürfen den Kunden mit Namen und Logo als Referenz nennen und die für ihn entwickelten Produkte (Fotos, Videos, Kurzbeschreibung) auf unserer Website, in Social Media, Präsentationen und Wettbewerben zeigen, frühestens nach Auslieferung an die ersten Endempfänger.
(2) Der Kunde kann dem jederzeit in Textform widersprechen; bereits veröffentlichte Inhalte entfernen wir dann innerhalb angemessener Frist, soweit technisch möglich.
(3) Personenbezogene Daten von Endempfängern und Fotos von Personen veröffentlichen wir nie ohne deren Einwilligung. Vertrauliche Angaben (Preise, Mengen, Interna) nennen wir nicht.
Teil C – Produkte und Produktion
§ C1 Leistungsgegenstand, Eigen- und Fremdfertigung
(1) Wir liefern individualisierte Produkte, Werbemittel, Willkommens- und Onboarding-Pakete, Awards und Druckerzeugnisse nach Angebot und freigegebenem Muster.
(2) Wir fertigen selbst oder lassen bei Partnern im In- und Ausland fertigen (z. B. Türkei, China, Pakistan). Die Wahl des Fertigungsorts liegt bei uns, außer das Angebot legt ihn fest.
(3) Produktbeschreibungen, Abbildungen und Muster beschreiben die Beschaffenheit. Eine Garantie übernehmen wir nur, wenn sie ausdrücklich als „Garantie“ bezeichnet ist.
§ C2 Muster und Vorserien
(1) Muster, Andrucke und Vorserien werden gesondert berechnet, sofern das Angebot sie nicht einschließt.
(2) Ein freigegebenes Muster ist Grundlage der Serie. Abweichungen der Serie vom Muster im Rahmen der Toleranzen nach § C3 sind kein Mangel.
§ C3 Branchenübliche Toleranzen
(1) Farbe: Geringe Farbabweichungen zwischen Bildschirm, Proof, Muster und Serie, zwischen verschiedenen Materialien und zwischen verschiedenen Produktionen sind technisch nicht vermeidbar und kein Mangel. Maßstab ist das freigegebene Muster bzw. die vereinbarte Farbreferenz (z. B. Pantone, CMYK). Bei Druckdaten in RGB oder ohne Farbprofil trägt der Kunde das Risiko der Farbumwandlung.
(2) Material: Naturmaterialien und Veredelungen (Holz, Leder, Samt, Kork, Metall, Gravur, Laser) haben natürliche Unterschiede in Maserung, Struktur, Farbe und Gravurtiefe. Diese Unterschiede sind Teil des Produkts und kein Mangel. Maß- und Schnitttoleranzen bis ±1 mm bzw. ±2 % sind zulässig.
(3) Menge: Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10 % der bestellten Menge sind zulässig, bei Sonderanfertigungen unter 500 Stück bis zu 15 %. Berechnet wird die gelieferte Menge. Bei Onboarding-Paketen mit fester Empfängerzahl liefern wir die vereinbarte Paketzahl; die Toleranz gilt dann nur für Einzelkomponenten, die auf Lager gehen.
§ C4 Import, Zoll, Lieferkette
(1) Bei Fremdfertigung im Ausland übernehmen wir Einfuhr und Verzollung nach Deutschland, sofern nichts anderes vereinbart ist; die Kosten sind im Angebot einkalkuliert oder gesondert ausgewiesen (§ A4).
(2) Verzögerungen durch Zollbehörden, Kontrollen oder Hafenabläufe gelten als Störung nach § A6, soweit wir sie nicht zu vertreten haben.
§ C5 Stornierung durch den Kunden
(1) Kündigt oder storniert der Kunde einen Auftrag ohne von uns zu vertretenden Grund, erstatten wir Zahlungen nur, soweit wir die Ware noch nicht bestellt oder produziert und noch keine Leistungen erbracht haben.
(2) Bereits bestellte, produzierte oder veredelte Ware sowie erbrachte Leistungen sind zu bezahlen. Für unseren sonstigen Aufwand können wir pauschal 10 % des Nettoauftragswerts verlangen. Beiden Seiten bleibt der Nachweis eines höheren oder niedrigeren Schadens bzw. Aufwands vorbehalten.
(3) Individualisierte Ware wird dem Kunden ausgeliefert oder auf seinen Wunsch gegen Lagergeld eingelagert.
Teil D – Lagerung, Konfektionierung, Versand und Fulfillment
§ D1 Wareneingang
(1) Wir prüfen eingehende Ware des Kunden oder seiner Lieferanten nur auf äußerlich erkennbare Schäden und auf die Anzahl der Packstücke laut Lieferschein. Eine Inhaltsprüfung erfolgt nur, wenn vereinbart.
(2) Der Kunde kündigt Anlieferungen mindestens 3 Werktage vorher an (Inhalt, Menge, Packstücke, Paletten). Unangekündigte oder unvollständig dokumentierte Anlieferungen können wir ablehnen oder gegen Aufwand annehmen.
§ D2 Lagerung, Lagergeld, Lagerdauer
(1) Für die Lagerung gelten ergänzend die §§ 467 ff. HGB. Wir lagern in eigenen, trockenen und verschlossenen Räumen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Gefahrgut, verderbliche Ware und Ware mit besonderen Anforderungen (z. B. Kühlung) lagern wir nur nach gesonderter Vereinbarung.
(2) Lagergeld laut Angebot (derzeit 60 € netto je Palettenstellplatz und angefangenem Monat), monatlich im Voraus.
(3) Nach Ende des Vertrags oder Auftrags holt der Kunde seine Ware innerhalb von 30 Tagen ab oder beauftragt deren Versand auf seine Kosten. Danach läuft das Lagergeld weiter. Holt der Kunde die Ware trotz Aufforderung mit einer Frist von weiteren 30 Tagen und Hinweis auf die Folgen nicht ab, dürfen wir sie nach den gesetzlichen Regeln (Lagerhalter-Pfandrecht, § 475b HGB) verwerten oder auf Kosten des Kunden zurücksenden.
(4) Wegen aller fälligen Forderungen aus diesem und anderen Lager-, Fulfillment- und Lieferverträgen mit dem Kunden steht uns an eingelagerter Ware ein Pfand- und Zurückbehaltungsrecht zu (§§ 475b HGB, 369 HGB).
(5) Bestandsdifferenzen ermitteln wir auf Wunsch durch eine Inventur gegen Aufwand. Schwund bis 0,5 % des Jahresumschlags gilt als nicht vermeidbar.
§ D3 Haftung und Versicherung für Lagergut
(1) Für Verlust oder Beschädigung von Kundenware während der Lagerung haften wir nach § A7. Bei leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung auf 8,33 Sonderziehungsrechte je Kilogramm Rohgewicht, höchstens 25.000 € je Schadensfall, begrenzt. Für Ware mit hohem Wert je Kilogramm (z. B. Markenschreibgeräte) gilt dies nur, wenn der Kunde auf den Wert hingewiesen und keine Wertversicherung vereinbart hat.
(2) Kundenware ist bei uns nicht gegen Feuer, Wasser, Einbruchdiebstahl oder Elementarschäden versichert, sofern nicht ausdrücklich eine Versicherung gegen Aufpreis vereinbart ist. Der Kunde ist für die Versicherung seiner Ware selbst verantwortlich.
§ D4 Konfektionierung und Versand an Endempfänger
(1) Wir konfektionieren die Pakete nach der freigegebenen Packanleitung und versenden sie an die vom Kunden übermittelten Empfänger (on-demand oder als Batch).
(2) Der Kunde übermittelt Empfängerdaten vollständig, richtig und im vereinbarten Format (z. B. freigegebenes Google Sheet). Für Folgen falscher oder unvollständiger Adressen (Rücksendungen, Zweitzustellung, Verlust) haftet der Kunde; die Kosten berechnen wir weiter.
(3) Wir wählen den Versanddienstleister, sofern nichts anderes vereinbart ist. Die Trackingnummer stellen wir dem Kunden zur Verfügung.
(4) Versand ins Ausland erfolgt nur nach Vereinbarung (§ G2).
§ D5 Versandbudget
(1) Versandkosten zahlt der Kunde als monatliches Versandbudget im Voraus, kalkuliert mit Puffer auf Basis der geplanten Paketzahl.
(2) Wir rechnen monatlich ab. Ein Überschuss wird auf den Folgemonat angerechnet, Mehrbedarf nachberechnet. Bei Vertragsende erstatten wir ein Guthaben nach Schlussabrechnung.
(3) Ist das Budget aufgebraucht, ruht der Versand, bis das Budget aufgefüllt ist. Daraus entstehende Verzögerungen gehen nicht zu unseren Lasten.
§ D6 Gefahrübergang und Transportschäden
(1) Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald wir die Sendung an den Versanddienstleister übergeben haben, auch bei Versand an Endempfänger und auch wenn wir die Versandkosten tragen.
(2) Bei Transportschäden oder Verlust unterstützen wir den Kunden bei der Reklamation gegenüber dem Versanddienstleister und treten ihm auf Wunsch unsere Ansprüche gegen diesen ab. Der Kunde oder Endempfänger dokumentiert erkennbare Schäden bei Zustellung (Foto, Vermerk).
(3) Auf Wunsch versichern wir Sendungen gegen Aufpreis höher (Wertversand).
§ D7 Adressdaten der Endempfänger (Datenschutz)
(1) Bei der Verarbeitung von Empfängerdaten handeln wir als Auftragsverarbeiter des Kunden nach Art. 28 DSGVO. Die Einzelheiten regelt ein gesonderter Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV), der vor der ersten Datenübermittlung geschlossen wird.
(2) Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass er die Daten an uns übermitteln darf und die Empfänger informiert hat (Art. 13/14 DSGVO).
Teil E – Verpackungsrecht und Produktrecht
§ E1 Verpackungsrechtliche Rollen
(1) Wir als Hersteller: Verkaufen wir dem Kunden verpackte Produkte oder Pakete und versenden sie in seinem Auftrag an Empfänger, stellen wir diese Verpackungen erstmals in Deutschland bereit. Wir erfüllen dann die Registrierungs- und Systembeteiligungspflichten nach der Verordnung (EU) 2025/40 und dem VerpackDG selbst. Die Kosten sind im Paket- bzw. Stückpreis einkalkuliert oder werden als Verpackungs- und Entsorgungsentgelt ausgewiesen.
(2) Kunde als Hersteller: Lagern und versenden wir Ware, die dem Kunden gehört und die er selbst verpackt in Verkehr bringt oder die wir lediglich in seinem Namen versenden (reines Fulfillment), ist der Kunde verpackungsrechtlich Hersteller. Er weist uns vor der ersten Einlagerung seine Registrierung bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister (LUCID-Nummer) und die Beteiligung an einem dualen System für alle betroffenen Verpackungen (auch Versandkartons und Füllmaterial) nach und informiert uns unverzüglich über Änderungen.
(3) Liegt der Nachweis nach Absatz (2) nicht vor oder entfällt er, dürfen wir die betroffene Ware nicht verpacken, lagern oder versenden. Daraus entstehende Verzögerungen und Kosten trägt der Kunde.
(4) Bei Mischfällen (unsere Produkte und Kundenware in einem Paket) legen wir im Angebot fest, wer für welche Verpackung Hersteller ist.
(5) Der Kunde stellt uns von Bußgeldern und Ansprüchen Dritter frei, die auf seinen falschen oder unvollständigen Angaben nach Absatz (2) beruhen, soweit er dies zu vertreten hat.
§ E2 Versand ins EU-Ausland und Drittländer
Für Lieferungen in andere Staaten gelten die dortigen Verpackungsvorschriften (in anderen EU-Staaten u. a. Registrierung bzw. Bevollmächtigter). Diese Pflichten übernehmen wir nur nach gesonderter Vereinbarung und gegen Vergütung; im Übrigen ist der Kunde verantwortlich.
§ E3 Elektro- und Batterieprodukte, Produktsicherheit
(1) Produkte mit elektrischen oder elektronischen Bauteilen (z. B. LED, Powerbanks) oder Batterien liefern wir nur, wenn die Registrierungspflichten nach ElektroG und BattDG erfüllt sind – durch uns oder den in Deutschland registrierten Hersteller. Ist der Kunde Hersteller (z. B. eigene Marke, eigener Import), weist er die Registrierung nach.
(2) Für Lebensmittel, Kosmetik und andere besonders regulierte Produkte im Paket ist der Kunde für Kennzeichnung und Zulässigkeit verantwortlich, sofern sie von ihm stammen.
Teil F – Zahlung
§ F1 Zahlungsbedingungen
(1) Vorab-Ware (Ware, die wir für den Kunden vorab bestellen oder produzieren, z. B. Verpackungen, Einlagen, Notizbücher, Komponenten): 100 % Vorkasse mit Auftragsbestätigung. Bestellung und Produktion starten erst nach Zahlungseingang.
(2) On-demand-Produkte (z. B. individuell gravierte Einzelstücke je Empfänger): Rechnung bei Fertigstellung des Pakets, inklusive Versandkosten, zahlbar innerhalb von 7 Tagen ohne Abzug.
(3) Setup-Fee (Konzeption, Design, Erstbeschaffung, Projektplanung): 100 % bei Auftragserteilung.
(4) Laufende Pauschalen (Service, Lager) und Versandbudget: monatlich im Voraus, jeweils zum 1. des Monats.
(5) Sonstige Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Maßgeblich ist der Zahlungseingang auf unserem Konto.
(6) Im Angebot weisen wir Vorab-Ware und On-demand-Produkte getrennt aus.
§ F2 Verzug, Unsicherheitseinrede
(1) Nach Ablauf der Zahlungsfrist ist der Kunde ohne Mahnung in Verzug (§ 286 Abs. 2 Nr. 2 BGB). Wir verlangen Verzugszinsen von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 2 BGB) und die Verzugspauschale von 40 € (§ 288 Abs. 5 BGB); ein weiterer Schaden bleibt vorbehalten.
(2) Bei Zahlungsverzug dürfen wir weitere Leistungen aus allen laufenden Verträgen mit dem Kunden (Produktion, Versand, Fulfillment) bis zur Zahlung zurückhalten. Wir kündigen dies vorher mit einer Frist von 5 Werktagen in Textform an.
(3) Wird nach Vertragsschluss erkennbar, dass unser Zahlungsanspruch durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet ist, dürfen wir Vorkasse für alle noch offenen Leistungen verlangen und Leistungen bis dahin verweigern (§ 321 BGB).
(4) Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben. Dies gilt nicht für Gegenansprüche aus demselben Vertragsverhältnis wegen Mängeln oder Fertigstellungskosten.
§ F3 Eigentumsvorbehalt
(1) Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der Geschäftsbeziehung unser Eigentum.
(2) Der Kunde darf Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterveräußern oder an seine Endempfänger weitergeben. Forderungen aus einer Weiterveräußerung tritt er schon jetzt an uns ab; wir nehmen die Abtretung an.
(3) Übersteigt der Wert unserer Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 10 %, geben wir auf Verlangen Sicherheiten nach unserer Wahl frei.
Teil G – Schlussbestimmungen
§ G1 Recht, Gerichtsstand, Erfüllungsort
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Erfüllungsort ist unser Geschäftssitz.
(3) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland, ist ausschließlicher Gerichtsstand Stuttgart. Wir dürfen auch am Sitz des Kunden klagen.
§ G2 Kunden außerhalb der EU (z. B. Schweiz, VAE)
(1) Lieferungen außerhalb der EU erfolgen, sofern nichts anderes vereinbart ist, nach Incoterms® 2020 DAP (geliefert benannter Ort, unverzollt). Einfuhrzölle, Einfuhrumsatzsteuer bzw. lokale Umsatzsteuer (z. B. Schweizer MWST, VAE-VAT), Abfertigungsgebühren und lokale Produkt- oder Verpackungspflichten trägt der Kunde bzw. der Empfänger.
(2) Der Kunde stellt die für Ausfuhr und Einfuhr nötigen Angaben (Empfänger, Einfuhrnummern, Verwendungszweck) bereit. Verweigern Empfänger die Annahme wegen Einfuhrabgaben, trägt der Kunde Rücksende- und Zusatzkosten.
(3) Wir sind nicht zur Lieferung verpflichtet, soweit Exportkontroll- oder Sanktionsvorschriften entgegenstehen.
(4) Lieferungen „verzollt“ (DDP) übernehmen wir nur nach gesonderter Vereinbarung, da wir dann im Zielland steuerliche Pflichten treffen können.
§ G3 Form, Änderungen der AGB, Teilunwirksamkeit
(1) Erklärungen nach diesen AGB bedürfen der Textform (§ 126b BGB), E-Mail genügt.
(2) Sind einzelne Bestimmungen unwirksam, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam; an die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung (§ 306 BGB).
Stand: 25.10.2026